Allgemeine Bestimmungen (für alle Rechtsgeschäfte):
Unsere Angebote sind freibleibend. Ohne besondere schriftlicheVereinbarung sind Rechnungsbeträge mit Rechnungserhalt und
ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung sind unsere Warenlieferungen unser Eigentum. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Bei Vorliegen eines groben Verschuldens sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt. Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden und entgangenen Gewinn sind in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.
Gerichtsstand ist ausschließlich das für Assling zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen.
1. Grundbedingungen der Miete:
Der Vermieter stellt dem Mieter laut Mietlieferscheine ein Gerät zur Verfügung, der die Arbeiten unter seiner vollen Verantwortung und seiner Risiken durchführt. Der Mieter muss eine Person oder ein Unternehmen sein, das über die entsprechenden Kenntnisse im Umgang mit solchen Geräten verfügt. Die Maschine bleibt im Eigentum des Vermieters. Der gewünschte Mietzeitraum wird unverbindlich vereinbart. Mietzins und Mietbetrag richten sich nach der tatsächlichen Mietdauer.
2. Mietpreise:
Der jeweilige Mietzins enthält die Abgeltung für die Abnutzung des Gerätes durch den vorgesehenen Gebrauch. Die Höhe des Mietzinses ist der gültigen Mietpreisliste zu entnehmen und ist von der Maschinenart und Mietdauer abhängig. Der Mietpreis ist ein festgesetzter Satz, der sich nach Stunden, Tag, Woche oder Monat schlüsselt. Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Tages- bzw. Monatsmietpreis ist für Einschichtbetrieb, max. 8 Betriebsstunden/Tag bzw. 40 Betriebsstunden/Woche und 160 Betriebsstunden/Monat ausgelegt. Die Miete ist in voller Höhe auch dann zu bezahlen, wenn die Betriebszeit nicht ausgenützt wird. Bei Überschreitung der Stundenzahl wird laut den Betriebsstunden nachverrechnet. Untertage- / Wasser- oder Schichtbetriebe müssen gesondert mitgeteilt und vereinbart werden.
3. Mietvereinbarung:
Durch die Anerkennung des Miet-/Übernahmescheines, welcher bei der Abholung/Lieferung des Gerätes ausgestellt wird, akzeptiert der Mieter ausdrücklich die Mietbedingungen von Norbert Vergeiner
und die laut aktueller Mietpreisliste gültigen Mietsätze.
4. Was ist in der Miete nicht enthalten:
Bedienungspersonal, An- und Abtransport, Einschulung, Treibstoff und Öle, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung, sowie Schäden jeder Art, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, sind im Mietpreis nicht enthalten. 5. Haftung des Vermieters: Haftung des Vermieters für Betriebsunterbrechung und Arbeitsausfall sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, für die Einhaltung der Serviceintervalle (Mitteilungspflicht)
sowie für Verlust und Diebstahl. Sollte bei einer Kontrolle vom Vermieter festgestellt werden, dass die Servicetermine nicht oder verspätet angezeigt wurden, trägt der Mieter die daraus resultierenden Kosten für Schäden. Für Folgeschäden, die aus dem Einsatz des Gerätes während der Vermietung resultieren, haftet ausschließlich der Mieter.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter klag- und schadlos zu halten, wenn dieser aus
Schadensereignissen die im Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten Personen
haftbar gemacht wird.
7. Mietversicherung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Maschinenbruchversicherung besteht.
Für Schäden jeder Art, verursacht durch den Mieter, haftet ausschließlich der Mieter.
Unberücksichtigt bleiben bereits bestehende Schäden, die im Übergabeprotokoll vermerkt werden.
WICHTIG: Der Schadensfall muss schriftlich am Tag des Vorfalles gemeldet werden. Meldungen über Schadensfälle, die länger als 3 Arbeitstage zurückliegen, werden ohne Gewähr auf positive Erledigung entgegengenommen.
8. Zeitraum der Mietabrechnung:
Miete wird für den Zeitraum berechnet, für den das Gerät dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Also von dem Zeitpunkt an, ab dem über Anordnung des Mieters das Mietgerät zur Abholung bereitgestellt wird, bis zur Rückgabe der betriebsbereiten Maschine am Stützpunkt des Vermieters. Abholung und Rücklieferung sollte möglichst während der Normalarbeitszeit des Vermieters erfolgen. Halbe Tage bleiben unberücksichtigt.
Hiervon ausgenommen ist die Mietzinsverrechnung nach Betriebsstunden.
9. Benutzung des Mietgerätes:
Das Mietgerät darf nur zweckbestimmt und von einem eingewiesenen oder geschulten Fachpersonal bedient werden. Einsätze unter Tage oder im Wasser sind nur mit schriftlichem Einverständnis gestattet.
10. Mietverrechnung:
Mietrechnungen werden wöchentlich oder nach Rückstellung des Gerätes gelegt. Die Zahlung ist netto Kassa, ohne Abzug, nach Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug ist Norbert Vergeiner berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über den geltenden Basiszinssatz p.a. zu berechnen und nach einmaliger Mahnung mittels eingeschriebenen Brief das Mietgerät auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Neukunden und Kunden mit Zahlungsverzug haben eine Kaution in der Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Assling und das für Assling als Sitz unserer Gesellschaft sachlich zuständige Gericht.
12. Anzuwendendes Recht / Vertragssprache:
Es gilt österreichisches Recht. Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Wir speichern keinerlei personenbezogenen Daten.